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   FG Hessen, 04.06.2009 - 3 K 1664/06   

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https://dejure.org/2009,16330
FG Hessen, 04.06.2009 - 3 K 1664/06 (https://dejure.org/2009,16330)
FG Hessen, Entscheidung vom 04.06.2009 - 3 K 1664/06 (https://dejure.org/2009,16330)
FG Hessen, Entscheidung vom 04. Juni 2009 - 3 K 1664/06 (https://dejure.org/2009,16330)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 64 Abs 2 EStG, § 38 AO
    Bestimmung des Kindergeldberechtigten - Zugehörigkeit des Kindes zu beiden von den Eltern jeweils getrennt geführten Haushalten - Tatbestandswirkung des Gesetzes - Grenzen der Sachverhaltsermittlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kindergeldanspruch eines weiterhin in der Familienwohnung lebenden Elternteils nach Trennung von "Tisch und Bett"; Kriterien für die Feststellung der Haushaltszugehörigkeit des Kindes bei getrennt lebenden Eltern; Fortbestehen einer Berechtigungsbestimmung bis zum ...

  • Judicialis

    EStG § 64 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 64 Abs. 2
    Berechtigtenbestimmungen für das Kindergeld bei Trennung von Tisch und Bett - Kindergeld; Berechtigter; Trennung von Tisch und Bett; Haushaltszugehörigkeit; Obhut

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berechtigtenbestimmungen für das Kindergeld bei Trennung von Tisch und Bett

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beibehaltung der bisherigen Kindergeldregelung bei gleichzeitiger Zugehörigkeit des Kindes zu den Haushalten beider getrennt lebender Elternteile

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 11.12.2001 - VI B 214/00

    PKH; Kindergeld bei mehrfacher Haushaltsaufnahme eines Kindes

    Auszug aus FG Hessen, 04.06.2009 - 3 K 1664/06
    Aufgrund dieses Regelungskonzepts kommt eine Aufteilung des Kindergeldanspruchs unter mehreren Personen, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, nicht in Betracht (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11.12.2001 VI B 214/00, BFH/NV 2002, 484).

    Danach gehört ein Kind dann zum Haushalt eines Elternteils, wenn es dort wohnt, versorgt und betreut wird, so dass es sich in der Obhut dieses Elternteils befindet (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 484 mit weiteren Nachweisen).

    Insofern hat jeder Elternteil die Möglichkeit, sich aus der früher getroffenen Berechtigtenbestimmung zu lösen und die Frage nach dem vorrangigen Anspruch auf Kindergeld nach den Regeln des § 64 Abs. 2 Satz 1 bzw. Satz 3 EStG zu klären (vgl. Urteil des Finanzgerichts Köln in EFG 2002, 1183; BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 484; Seewald, Kindergeldrecht, § 64 EStG Rn. 29; jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • FG Köln, 05.06.2002 - 10 K 2363/98

    Haushaltszugehörigkeit eines Kindes bei Trennung der Eltern von Tisch und Bett in

    Auszug aus FG Hessen, 04.06.2009 - 3 K 1664/06
    Im Übrigen kann es nicht Sinn und Zweck der Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 EStG sein, die Familienkassen bzw. die Finanzgerichte im Rahmen der Sachverhaltsklärung zu einem allzu tiefen Eindringen in die Privatsphäre der Familien zu zwingen (vgl. Urteil des Finanzgerichts Köln vom 05.06.2002 10 K 2363/98, EFG 2002, 1183 mit Hinweis auf die Rechtsprechung des BFH; s.a. Urteil des Finanzgerichts München vom 25.10.2006 10 K 483/05, EFG 2007, 423).

    Insofern hat jeder Elternteil die Möglichkeit, sich aus der früher getroffenen Berechtigtenbestimmung zu lösen und die Frage nach dem vorrangigen Anspruch auf Kindergeld nach den Regeln des § 64 Abs. 2 Satz 1 bzw. Satz 3 EStG zu klären (vgl. Urteil des Finanzgerichts Köln in EFG 2002, 1183; BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 484; Seewald, Kindergeldrecht, § 64 EStG Rn. 29; jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • FG Münster, 16.03.2007 - 9 K 4803/05

    Kindergeldberechtigung bei zeitweiliger Aufnahme des Kindes in einem anderen

    Auszug aus FG Hessen, 04.06.2009 - 3 K 1664/06
    Er hat aber von dem ihm zustehenden Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht (vgl. zum Zeugnisverweigerungsrecht des betroffenen Kindes bei Rechtsstreitigkeiten über das Kindergeld: Urteil des Finanzgerichts Münster vom 16.03.2007 9 K 4803/05 Kg, EFG 2007, 1180; mit Anm. Wüllenkemper).
  • FG München, 25.10.2006 - 10 K 483/05

    Kindergeld; Haushaltsaufnahme; Berechtigtenbestimmung

    Auszug aus FG Hessen, 04.06.2009 - 3 K 1664/06
    Im Übrigen kann es nicht Sinn und Zweck der Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 EStG sein, die Familienkassen bzw. die Finanzgerichte im Rahmen der Sachverhaltsklärung zu einem allzu tiefen Eindringen in die Privatsphäre der Familien zu zwingen (vgl. Urteil des Finanzgerichts Köln vom 05.06.2002 10 K 2363/98, EFG 2002, 1183 mit Hinweis auf die Rechtsprechung des BFH; s.a. Urteil des Finanzgerichts München vom 25.10.2006 10 K 483/05, EFG 2007, 423).
  • FG Hessen, 27.09.2001 - 3 V 483/01

    Billigkeit; Verrechnungsvertrag; Weiterleitung; Vorrangig Berechtigter;

    Auszug aus FG Hessen, 04.06.2009 - 3 K 1664/06
    Beschluss des Hessischen Finanzgerichts vom 27.09.2001 3 V 483/01, EFG 2002, 104; mit Anm. Fumi).
  • BFH, 18.09.2019 - III R 59/18

    Kein Zeugnisverweigerungsrecht volljähriger Kinder im Kindergeldprozess

    aa) Das FG-Urteil folgt der Ansicht des FG Münster (Urteil vom 16.03.2007 - 9 K 4803/05 Kg, Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1180, mit zustimmender Anmerkung Wüllenkemper; ebenso Hessisches FG, Urteil vom 04.06.2009 - 3 K 1664/06, juris, Rz 33; Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 84 Rz 6, a.E.), dass der durch § 68 Abs. 1 Satz 2 EStG angeordnete Ausschluss des Zeugnisverweigerungsrechts eines volljährigen Kindes sich auf das Verwaltungsverfahren beschränke und im finanzgerichtlichen Verfahren nicht gelte.
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